Event Service Dithmer


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EventServiceDithmer

1 Allgemeines
1.1 Der Eventservice Dithmer, im folgenden ESD genannt, ist sehr daran interessiert, ein gelungenes Fest zu organisieren. Hierfür ist es auch notwendig, klare Regelungen und Bedingungen zu vereinbaren, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
1.2 Für die Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von ESD sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend.
1.3 Abweichenden Bedingungen widerspricht ESD hiermit ausdrücklich.
1.4 Nebenabreden, Vorbehalte oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Vereinbarungen, die mit von ESD Beauftragten getroffen werden, haben nur Gültigkeit wenn sie von ESD schriftlich bestätigt werden.

2 Vertragsabschluss
2.1 Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von ESD, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von ESD sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. ESD bestätigt die Annahme des Vertrags schriftlich. Nur die in der Bestätigung genannten Bedingungen sind bindend.

3 Leistungsumfang
3.1 In der Auftragsbestätigung ist der Umfang der vereinbarten Leistungen dargestellt. Sollten vom vereinbarten Leistungsumfang oder –ablauf Abweichungen oder Änderungen notwendig werden, wird ESD diese dem Kunden mitteilen.
3.2 Die von ESD angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb von drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.
3.3 Falls die vereinbarten Leistungen nur erbracht werden können, wenn der Kunde mitwirkt, wird der Kunde ESD rechtzeitig mit allem versorgen, was für die Leistungserfüllung erforderlich und von Bedeutung ist.
3.4 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm an ESD zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber- oder sonstige Rechte Dritter überprüft sind und stellt ESD bei Rechtsverletzungen von der Inanspruchnahme aller Dritter frei.
3.5 Soweit ESD in Erfüllung seiner Aufgaben Verträge mit Dritten abschließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und im Auftrag des Kunden. Die hierzu erforderliche Bevollmächtigung von ESD wird durch ein gesondertes Schreiben erteilt. Obwohl nicht ESD, sondern der Kunde, Vertragspartner dieser beauftragten Dritter ist, wird ESD - im Interesse des Vertrags - diesen Dritten gegenüber weisungsberechtigt. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern sind vom Kunden zu tragen.
3.6 Bei Abschluss von Verträgen mit Künstlern (Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst und Wort) ist eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. ESD ist, obwohl selbst nicht Vertragspartner, gesetzlich verpflichtet, an die Künstlersozialkasse das Engagement von Künstlern zu melden. Bemessungsgrundlage der Abgabe sind alle Entgelte, die für künstlerische Leistungen gezahlt werden, ausgenommen die ausgewiesene Umsatzsteuer, die steuerfreien Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten) genannten steuerfreien Einnahmen. ESD hat die Abgaben in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an die Künstlersozialkasse abzuführen und somit Anspruch auf Ersatz durch den Kunden.
3.7 Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (zum Beispiel an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)) oder Kosten für Energie, Wasser etc. anfallen, so sind diese vom Kunden zu entrichten.

4 Preise
4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
4.2 Die im Angebot genannten Preise haben nur Gültigkeit bei ungeteiltem Auftrag.
4.3 Spesen, sonstiger Aufwand und Reisekosten werden gesondert nach Aufwand errechnet. Für zusätzlichen Aufwand werden derzeit berechnet für: Zeitaufwand: 24,00 €/Servicestunde inkl. MwSt. Fahrten mit Personenkraftwagen: 0,30 € /gefahrenem Kilometer inkl. MwSt.
Bei Veranstaltungen ab 100 km Entfernung und Anwesenheit der Eventplaner am Fest sind diesen ein Doppel- bzw. 2 Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tage des Events kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5 Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart – zum Beispiel, wenn aufgrund der Projektlaufzeit Teilleistungen erbracht und diese dann gesondert abgerechnet werden können - gelten folgende Zahlungsbedingungen: 20 % der voraussichtlichen Vergütung bei Vertragsschluss, 60 % der voraussichtlichen Vergütung 14 Tage vor dem tatsächlichen Event, 20 % spätestens 14 Tage nach den Event gemäß der korrigierten Rechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Zurückbehaltungsrechte. Für den Fall, dass Dritte Vorauszahlungen anfordern, ist ESD - zur Deckung des Aufwandes - berechtigt, entsprechende Beträge beim Kunden anzufordern.

6 Termine
6.1 Es gelten die im Vertrag vereinbarten Termine.
6.2 Terminänderungen können vereinbaren werden, sie sind aber schriftlich zu bestätigen.
6.3 ESD wird von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden, wenn Ereignisse eintreten, die unabwendbar oder unvorhersehbar oder von ESD nicht zu vertreten sind, so zum Beispiel Verzögerungen von beauftragten Dritten, kurzfristige Erkrankung oder Fälle höherer Gewalt. ESD wird sich bemühen, entsprechenden Ersatz zu finden. Ansprüche auf Schadensersatz entfallen.
6.4 ESD wird von der Einhaltung der Termine entbunden, wenn der Kunde mit seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht oder verspätet nachkommt. Die Vertragsparteien werden versuchen, den Termin einvernehmlich anzupassen.

7 Rücktritt vom Vertrag und Kündigung
7.1 ESD ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Falls ESD die Termine aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht einhält, hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist abzugeben, mindestens jedoch 14 Tage, zu gewähren. Die Frist beginnt mit Eingang des Schreibens bei ESD.
7.2 Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche aus Verzug kann der Kunde nur geltend machen, wenn ESD den Terminverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
7.3 Der Kunde kann den Vertrag mit ESD jederzeit kündigen, die Rechte des Kunden sind jedoch nicht an Dritte übertragbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die vorzeitige Kündigung des Vertrags verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen und zur Begleichung des vereinbarten Entgelts, jeweils bezogen auf die voraussichtliche Vergütung, wie folgt:

bis zu 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 40%
bis zu 4 Monate vor dem vereinbarten Termin: 60%
bis zu 2 Monate vor dem vereinbarten Termin: 80%
ab 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 100 %

Der Kunde kann vom Vertrag mit Künstlergruppen/Modulen bis spätestens 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin in schriftlicher Form zurücktreten. In diesem Fall ist ein Ausfallhonorar an alle Künstlergruppen/Module in Höhe von 50% der Gagen fällig. Tritt der Kunde innerhalb von 8 Tagen vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, werden die gesamten Gagenforderungen der Künstlergruppen/Module fällig.
7.4 ESD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die zu erbringende Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die vorgenannte vorzeitige Kündigung des Vertrages durch ESD verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der Leistungen gemäß Ziffer 7.3
7.5 ESD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert und kein Einvernehmen über einen neuen Termin erzielt werden kann. ESD hat eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 14 Tage, zu gewähren. Die Frist beginnt mit Eingang des Schreibens beim Kunden. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann ESD vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
7.6 ESD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bezüglich der Bonität des Kunden berechtigte Bedenken bestehen. Weiterhin kann ESD vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungen – trotz Aufforderung – nicht leistet.

8 Gewährleistung und Haftung
8.1 ESD gewährleistet die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, ausgenommen sind jedoch die so genannten „Drittleistungen“ gemäß Ziffer 3.5, hierfür gilt Ziffer 8.2
8.2 ESD ist nicht Vertragspartner der im Zusammenhang der Auftragserbringung beauftragten Dritten. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung bestehen gegenüber den beauftragten Dritten.
8.3 ESD haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten, selbst zu erbringenden Leistungen und für die sorgfältige Auswahl der für die Durchführung des Events beauftragten Dritten. Die Höhe der Ansprüche aus Haftung ist auf die Hälfte der vereinbarten Vergütung beschränkt.
8.4 ESD haftet für alle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen.
8.5 ESD ist nicht Vertragspartner der im Zusammenhang mit der Auftragserbringung beauftragten Dritten. Eine Haftung für so genannte „Drittleistungen“ gemäß Ziffer 3.5 besteht nicht.
8.6 Der Kunde haftet für die Arbeiten, die aufgrund seiner Angaben und seiner Unterlagen ausgeführt werden, insbesondere, dass dadurch keine Schutzrechte anderer verletzt werden. Der Kunde wird – bei Verletzung diesbezüglicher Rechte - ESD von allen Ansprüchen freistellen.
8.7 Die Höhe der Ansprüche aus Gewährleistung und Haftung ist auf die Hälfte der vereinbarten Vergütung beschränkt.
8.8 Zeitlich verjähren die Ansprüche aus Gewährleistung und Haftung - ausgenommen Ziffer 8.4 – spätestens 6 Monate ab dem tatsächlichen Event.

9 Schutzrechte
9.1 Alle Leistungen von ESD bleiben deren geistiges Eigentum. Durch Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Zeit.
9.2 Für den Fall, dass der Kunde den Auftrag nicht erteilt beziehungsweise vorzeitig kündigt, darf er die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von ESD verwenden. ESD behält sich vor, für die weitergehende Nutzung eine angemessene Vergütung zu verlangen.
9.3 ESD wird erlaubt, Aufzeichnungen vom Event zu machen und diese für Eigenwerbung zu nutzen.

10 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Die zwischen dem Kunden und ESD getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Euskirchen vereinbart.

11 Vertraulichkeit
Der Kunde und ESD vereinbaren über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Kenntnisse strenge Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu.